Ois ned so einfach!

Tipps für Vermieter

Anzeige

Um möglichst viele Interessenten anzusprechen und Ihre Immobilie im besten Licht zu präsentieren, sollten Sie auf einige essenzielle Dinge bei der Vorbereitung der Anzeige nicht verzichten.

Wichtig sind vor allem helle, ansprechende Fotos in hoher Qualität, durch welche sich der Interessent einen guten ersten Eindruck vom Objekt verschaffen kann. Achten Sie hier auf die richtigen Winkel und heben Sie mögliche Highlights in der Anordnung der Fotos hervor.

Außerdem wäre es zu empfehlen, möglichst viele Angaben zum Objekt in Ihr Exposé einzupflegen. Bitte beachten Sie hier, dass Sie keine Details verbergen und alle Informationen wahrheitsgemäß angeben, um böse Überraschungen bei den Besichtigungen zu vermeiden.

 

Interessenten

Überlegen Sie sich für die Auswahl der Interessenten am Besten im Voraus, wen Sie gerne als Mieter hätten. Neben Sympathie ist es allerdings auch maßgebend, einen solventen und zuverlässigen Mieter zu finden, um sich als Vermieter Geld, Zeit und Nerven zu sparen.

Folgende Unterlagen sollten Sie sich deshalb in jedem Fall vor einer Entscheidung zusenden lassen.

  • Aktueller SCHUFA-Bonitätscheck (nicht älter als 3 Monate)
  • Selbstauskunft des Mieters (stellen wir Ihnen gerne bereit)
  • Einkommensnachweise (wir empfehlen die letzten 3 Gehaltsnachweise anzufordern)

 

Besichtigungen

Besichtigungstermine können schnell chaotisch und dementsprechend wenig zielführend werden. Planen Sie deshalb unbedingt genügend Zeit ein und holen Sie sich evtl. sogar Unterstützung aus dem Bekanntenkreis oder der Familie, um den Überblick zu behalten. Bei größeren Objekten oder sog. Massenbesichtigungen empfiehlt es sich, die Termine mindestens zu zweit durchzuführen. Wertgegenstände sollten nie offen zugänglich sein.

Wir empfehlen immer Einzeltermine durchzuführen, um einen ersten Eindruck von den Interessenten zu gewinnen und die Immobilie bestmöglich präsentieren zu können. Das kann sehr zeitaufwendig sein, lohnt sich aber.

 

Mietvertrag

Sie haben den perfekten Mieter bereits gefunden? Nun geht es an die Mietvertragserstellung, bei der einiges zu beachten ist.

Ob der Mietvertrag mit nur einer oder mit mehreren Personen abgeschlossen wird, ist im Einzelfall zu klären. Sollte die Vereinbarung mit mehreren Parteien geschlossen werden, sollten Sie unbedingt alle im Vertrag benennen. Auch wenn ein mündlich vereinbarter Mietvertrag seine Gültigkeit hat, sollten Sie niemals auf die schriftliche Fixierung des Mietvertrags verzichten. Eine gute Basis für eine solche Vereinbarung sind Musterverträge, die Sie sowohl im Internet als auch im Fachhandel finden können. In der Regel handelt es sich hierbei um Standardverträge, in denen spezielle Abmachungen nicht berücksichtigt werden. Um Unklarheiten über die Abrechnung von Nebenkosten, Fragen zur Tierhaltung, zur Untermiete, aber auch zeitliche Begrenzungen des Mietvertrags und andere außergewöhnliche Regelungen sollten als Sondervereinbarungen vermerkt werden.

WICHTIG! Es dürfen keine unzulässigen Formulierungen verwendet werden, die den Mietvertrag unter Umständen teilweise oder gänzlich unwirksam machen. Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen zur Mietvertragserstellung.

 

Wohnungsübergabe

Wir empfehlen Ihnen immer, die Abnahme der Wohnung vom Vormieter, sowie die Übergabe an den neuen Mieter in einem detaillierten und gültigen Protokoll (wenn möglich inkl. Fotos) festzuhalten. Wichtig hierbei ist die korrekte Aufnahme aller Zählerstände sowie die umgehende Meldung an alle betroffenen Versorger.

Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie die Schlüssel zum Objekt in keinem Fall vor Erhalt der Mietkaution übergeben sollten.

Beim Auszug des Vormieters empfiehlt es sich weiters, einen Teil der Kaution bis zu Fertigstellung der Nebenkostenabrechnung einzubehalten. Vermerken Sie das unbedingt ebenfalls im Abnahmeprotokoll.

 

Nebenkosten

Sie haben die Anzeigenerstellung, alle Besichtigungstermine, die Aufsetzung des Mietvertrags und die Übergabe hinter sich gebracht? Leider ist die Arbeit trotz dessen noch nicht beendet.

Einmal im Jahr klopft die Nebenkostenabrechnung an die Tür und möchte erstellt werden.

Grundsätzlich dürfen Sie Betriebskosten allerdings nur dann auf Ihren Mieter umlegen, wenn Sie dies zuvor korrekt im Mietvertrag festgehalten haben. Bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung müssen Sie anschließend darauf achten, nur solche Aufwendungen in Rechnung zu stellen, die im Gesetz als umlagefähige Nebenkosten definiert sind. Dazu gehören u.a. Straßenreinigung, Pflege von Grünanlagen/ Gärten, Grundsteuern, Hausmeisterkosten, Abwasser- und Müllgebühren, Heizkosten und alle notwendigen Versicherungen.

Die Erstellung der Betriebskostenabrechnung ist speziell für Privatpersonen eine sehr zeitaufwändige und oft komplizierte Angelegenheit. Auch hier müssen Sie auf einige Fristen und Vorschriften achten, sodass Sie alle berechtigten Ansprüche auf eine Nachzahlung durchsetzen können. Andersherum, kann auch der Mieter die Zahlung verweigern, wenn die Nebenkostenabrechnung nicht korrekt oder fristgerecht erstellt wurde.

Sehr gerne unterstützen wir Sie bei jedem Schritt individuell.

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